Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.704 Anfragen

Tipps - Treppenhaus

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen

Ist das Treppenhaus eine zur Mietsache gehörige Gemeinschaftsfläche, so darf diese vom Mieter benutzt werden, sofern andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden.

Wie darf das Treppenhaus genutzt werden?

Sofern keine Beeinträchtigungen entstehen, ist es zulässig, Holzfiguren, Blumenkübel, Oster- oder Weihnachtsschmuck etc. aufzustellen. Dies kann jedoch per Mietvertrag oder Hausordnung untersagt werden.

Der Mieter ist grundsätzlich nicht befugt, außerhalb seiner Wohnung im Hausflur und auf dem Grundstück umfangreiche Gestaltungsarrangements zu installieren.

Da sich im Treppenhaus nicht länger als notwendig aufgehalten werden darf, ist auch das Spielen im Treppenhaus nicht zulässig.

Es stellt ebenfalls keine zweckmäßige Benutzung des Treppenhauses dar, wenn dieses zum Rauchen aufgesucht wird und dort verweilt wird, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist.

Abstellen von Kinderwagen oder Rollstühlen

Grundsätzlich kann das Abstellen von Kinderwagen und Rollstühlen im Treppenhaus nicht verboten werden. Im Einzelfall kann ein Verbot z.B. aufgrund von Platzmangel oder aber weil Fluchtwege versperrt würden, zulässig sein.

Reinigung des Treppenhauses

Mieter können mietvertraglich oder über die Hausordnung dazu verpflichtet werden, das Treppenhaus zu putzen. Wurde indes vereinbart, dass die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters ist, so kann ebenfalls mietvertraglich festgelegt werden, dass die Kosten der Reinigung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden.

Letzte Änderung: 08.09.2025

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.704 Beratungsanfragen

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern