Linksabbiegen in Grundstück unter Verletzung der doppelten Rückschaupflicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die doppelte Rückschaupflicht des § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO schreibt vor, dass zunächst auf den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen zum Zweck des Abbiegens zu achten ist und nach dem Einordnen und kurz vor dem Abbiegen erneut auf den nachfolgenden Verkehr grundsätzlich zu achten ist.
Wurde dieser nicht genüge getan und so trifft den Abbieger ein unfallursächliches Verschulden. Hinter dem Verschulden tritt die zu Lasten des Geschädigten Betriebsgefahr des Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1,2 StVG zurück.
LG Hamburg, 24.03.2022 - Az: 331 O 340/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...