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Linksabbiegen in Grundstück unter Verletzung der doppelten Rückschaupflicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die doppelte Rückschaupflicht des § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO schreibt vor, dass zunächst auf den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen zum Zweck des Abbiegens zu achten ist und nach dem Einordnen und kurz vor dem Abbiegen erneut auf den nachfolgenden Verkehr grundsätzlich zu achten ist.

Wurde dieser nicht genüge getan und so trifft den Abbieger ein unfallursächliches Verschulden. Hinter dem Verschulden tritt die zu Lasten des Geschädigten Betriebsgefahr des Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1,2 StVG zurück.


LG Hamburg, 24.03.2022 - Az: 331 O 340/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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