Auf Behinderung des Reisenden ist Rücksicht zu nehmen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine gehbehinderter Reisender, der ein Hotelzimmer gebucht hat, das über einen Aufzug erreichbar ist, darf ein ihm wegen Überfüllung zugewiesenes Ersatzquartier ablehnen, wenn in dem Apartment das Schlafzimmer und die Waschgelegenheit nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Reiseveranstalter die Gehbehinderung bekannt war.
LG Bonn, 13.09.2000 - Az: 5 S 62/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.