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Auf Behinderung des Reisenden ist Rücksicht zu nehmen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine gehbehinderter
Reisender, der ein Hotelzimmer gebucht hat, das über einen Aufzug erreichbar ist, darf ein ihm wegen Überfüllung zugewiesenes Ersatzquartier ablehnen, wenn in dem Apartment das Schlafzimmer und die Waschgelegenheit nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem
Reiseveranstalter die Gehbehinderung bekannt war.
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