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Auf Behinderung des Reisenden ist Rücksicht zu nehmen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine gehbehinderter Reisender, der ein Hotelzimmer gebucht hat, das über einen Aufzug erreichbar ist, darf ein ihm wegen Überfüllung zugewiesenes Ersatzquartier ablehnen, wenn in dem Apartment das Schlafzimmer und die Waschgelegenheit nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Reiseveranstalter die Gehbehinderung bekannt war.


LG Bonn, 13.09.2000 - Az: 5 S 62/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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