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Auf Behinderung des Reisenden ist Rücksicht zu nehmen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine gehbehinderter Reisender, der ein Hotelzimmer gebucht hat, das über einen Aufzug erreichbar ist, darf ein ihm wegen Überfüllung zugewiesenes Ersatzquartier ablehnen, wenn in dem Apartment das Schlafzimmer und die Waschgelegenheit nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Reiseveranstalter die Gehbehinderung bekannt war.


LG Bonn, 13.09.2000 - Az: 5 S 62/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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