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Reisevertragsschluss: auf die Buchungsbestätigung kommt es an!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fragt das Reisebüro direkt bei der Buchung beim Reiseveranstalter über das zentrale Buchungssystem im Online-Verfahren nach, ob die gewünschte Reise zu haben ist und der Vertrag abgeschlossen werden kann, so liegt in der beim Reisebüro unmittelbar nach der Anfrage eingehenden Bestätigung über das Online-System die Annahme der Reiseanmeldung durch den Reiseveranstalter.

Gibt das Reisebüro die Annahmeerklärung an den Reisenden weiter und später noch eine schriftliche Reisebestätigung an den Kunden, so hat diese nur noch deklaratorische Bedeutung.


LG Kiel, 19.06.1996 - Az: 5 S 174/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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