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Fäkaliengeruch und Ameisenplage als Reisemängel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Im vorliegenden Fall sahen sich die Reisenden mit einem auch durch Lüften nicht behebbaren Fäkaliengeruch im Appartement konfrontiert.

Nach Beschwerde bei der Reiseleitung kam es zu einem Umzug in ein anderes Appartement, das jedoch in Küche, Schränken und Betten von Ameisen befallen war.

Diese Reisemängel berechtigten nach Ansicht des Gerichts zu einer Minderung um insgesamt 10%.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin buchte für sich, ihren Ehemann und ihre vier und acht Jahre alten Kinder sowie für ihre Schwester und deren damals sieben Jahre alten Sohn bei der Beklagten eine Flugpauschalreise nach Menorca. Die Reise begann am 11.7.2004, dauerte bis zum 25.7.2004 und kostete bei Unterbringung im Hotel X in Cala Canutells „alles inklusive“ insgesamt 4.567,00 €.

Die Klägerin war mit der Reise nicht zufrieden. Sie behauptet, in dem ihr zunächst zur Verfügung gestellten Appartement habe ein intensiver Fäkaliengeruch geherrscht, weil das Toilettenwasser im Bad unter die Fliesen gelaufen sei. Auf ihre Beschwerde hin habe ihr nur der Umzug in ein anderes, allerdings direkt am Pool gegenüber der Showbühne gelegenes Appartement angeboten werden können. Dort seien von 10.30 Uhr bis gegen 24.00 Uhr lautstarke Veranstaltungen durchgeführt und anschließend bis gegen 1.30 Uhr Bühne und Sitzgelegenheiten abgebaut worden mit der Folge, dass die Kinder erst gegen 2.00 Uhr hätten schlafen können. Außerdem sei das Appartment von Ameisen befallen gewesen, was sie, die Klägerin, noch am 12.7. der Reiseleiterin gegenüber mit dem Hinweis gerügt habe, dass wegen der drei mitreisenden Kindern, von denen eines chronisch krank sei, gegen die Ameisen nicht mit chemischen Mitteln vorgegangen werden dürfe. Tatsächlich sei aber auch nicht, wie zugesagt, versucht worden, mit Seifenlauge die Ameisen zu vertreiben, die sich vielmehr von der Küche auch in die Schlafzimmer und dort in die Betten und Schränke ausgebreitet hätten. Als einziges Gegenmittel habe das Hotel unangekündigt ein für Kinder gefährliches Insektenspray im Appartement hinterlassen. Im übrigen sei das Hotel personell unterbesetzt gewesen. Es hätten sich an den Bars ständig lange Schlangen gebildet, im Buffet-Restaurant sei das Geschirr nicht von den Tischen abgeräumt worden, bei Bestellung von Getränken habe man Pfand für die Gläser zahlen müssen, der Shuttle-Bus zu den Stränden habe nur zweimal täglich verkehrt und man habe sich für ihn anmelden müssen, und schließlich sei die Anlage zum Bogenschießen nicht zu benutzen gewesen, weil es an einer Schutzvorrichtung zu den unmittelbar daneben liegenden Tennisplätzen gefehlt habe. Auch die letzteren Punkte habe sie bei der Reiseleiterin gerügt.

Die Beklagte bestreitet einen Fäkaliengeruch im ersten, das Auftreten von Ameisen im zweiten Appartement und eine Beschwerde der Klägerin bei ihrer Reiseleiterin wegen der im übrigen nunmehr geltend gemachten Beanstandungen.

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