Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.193 Anfragen

Rail&Fly-Ticket kann Eigenleistung des Reiseveranstalters sein!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter ein Rail&Fly-Ticket besonders beworben und den Reisenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Unter diesen Umständen ist das Rail&Fly-Ticket als Eigenleistung des Veranstalters anzusehen, so dass dieser auch für die Folgen einer Zugverspätung einstehen muss.

Konkret hatten die späteren Kläger den Flughafen wegen einer Zugverspätung nicht mehr rechtzeitig erreicht und mussten daher Ersatztickets erwerben um zum Reiseziel zu gelangen. Diese Kosten konnten die Reisenden zu Recht vom Veranstalter zurückverlangen, da der der Bahntransfer zum Leistungsumfang des Veranstalters gehört hatte.

Das Gericht sah den Veranstalter nicht als Vermittler des Tickets an - schließlich fehlte bei der Katalogbeschreibung jeglicher Hinweis darauf, dass es sich hierbei um eine Fremdleistug handeln sollte.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.193 Beratungsanfragen

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen