Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.476 Anfragen

Rail&Fly-Ticket kann Eigenleistung des Reiseveranstalters sein!

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter ein Rail&Fly-Ticket besonders beworben und den Reisenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Unter diesen Umständen ist das Rail&Fly-Ticket als Eigenleistung des Veranstalters anzusehen, so dass dieser auch für die Folgen einer Zugverspätung einstehen muss.

Konkret hatten die späteren Kläger den Flughafen wegen einer Zugverspätung nicht mehr rechtzeitig erreicht und mussten daher Ersatztickets erwerben um zum Reiseziel zu gelangen. Diese Kosten konnten die Reisenden zu Recht vom Veranstalter zurückverlangen, da der der Bahntransfer zum Leistungsumfang des Veranstalters gehört hatte.

Das Gericht sah den Veranstalter nicht als Vermittler des Tickets an - schließlich fehlte bei der Katalogbeschreibung jeglicher Hinweis darauf, dass es sich hierbei um eine Fremdleistug handeln sollte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Hannover, 27.03.2017 - Az: 1 S 54/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard