Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.075 Anfragen

Minderung des Reisepreises, wenn die Klimaanlage kaputt ist?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 18 Minuten

Eine defekte Klimaanlage bei hochsommerlichen Temperaturen stellt einen Reisemangel dar, der eine Minderung des Reisepreises um 15% rechtfertigt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Reise war zum einen dadurch mängelbehaftet, dass die Klimaanlage während der Reisezeit nicht die gesamte Zeit über funktionierte. Nach den gemäß § 529 ZPO der Berufungsentscheidung zugrunde zu legenden Tatsachen war eine Klimaanlage vertraglich geschuldet. Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil ist die Beklagte an die Zusicherungen im Katalog der Firma …, in dem eine Klimaanlage zugesichert worden war, gebunden, weil die Beklagte in der von ihr verwendeten Buchungsmaske für das vom Kläger gebuchte Hotel selbst auf den Katalog der Firma … hingewiesen hatte. Dies ist von der Beklagten in der Berufung nicht mit Gründen angegriffen worden und damit für die Kammer bindend. Der pauschale Einwand der Beklagten, sie sei nicht an die Angaben im Katalog eines anderen Reiseveranstalters gebunden, weil es sich um eine sog. Hotline-Buchung gehandelt habe, ist im Hinblick auf die nicht angegriffenen Feststellungen des Amtsgerichts zur Gestaltung der Buchungsmaske unerheblich.

Für die mit dem Ausfall der Klimaanlage verbundenen Beeinträchtigungen ist eine Minderung von 15 % des Reisepreises für die gesamte Reisezeit angemessen, aber auch ausreichend.

Dabei war zu berücksichtigten, dass die Temperatur im Zimmer des Klägers nach Feststellungen des Amtsgerichts „weit überwiegend“ über 30 Grad lag. Auch in zweiter Instanz ist die Beklagte dem diesbezüglichen Vortrag des Klägers zur Temperatur nicht substantiiert entgegen getreten. Allerdings rechtfertigt der vom Amtsgericht zugrunde gelegte Klägervortrag zur Klimaanlage keine Minderung von mehr als 15 %.

Zwar stellt eine Zimmertemperatur von über 30 Grad vor allem nachts eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Es lässt sich jedoch nicht feststellen, dass während der gesamten Reisezeit im Zimmer des Klägers Temperaturen über 30 Grad herrschten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant