Die Zusicherungen eines
Reisebüros sind kein Maßstab für die Höhe einer Erstattung wegen
Reisemängeln. Vielmehr kommt es bei einer
Pauschalreise allein auf die
Katalogangaben an. Bestehen zwischen den Angaben des Reisebüros und den des
Veranstalters Widersprüche, so gilt alleine der Katalog.
Im vorliegenden Fall hatte das Reisebüro hinsichtlich einer gebuchten Kubareise angegeben, die Unterbringung erfolge in einem Ferienklub mit vier Sternen mit einer Lage an einem 20 Kilometer langen Traumstrand. Tatsächlich waren jedoch nur 150m Strand neben einer Hafeneinfahrt vorhanden. Auch die Ausstattung im
Hotel wurde bemängelt, da die Toilettenspülung nicht funktionierte und sich im Badezimmer Schimmel gebildet hatte.
Die
Reisenden konnten sich jedoch nicht auf die Angaben des Reisebüros als Maßstab berufen. Da nur die Katalogangaben zu berücksichtigen waren, war trotz der unerfüllten Versprechungen lediglich eine
Minderung des Reisepreises um 10 % aufgrund des mangelhaften Bades angemessen und ausreichend.