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Bei der Bewertung von Reisemängeln kommt es nur auf die Katalogangaben an!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Zusicherungen eines Reisebüros sind kein Maßstab für die Höhe einer Erstattung wegen Reisemängeln. Vielmehr kommt es bei einer Pauschalreise allein auf die Katalogangaben an. Bestehen zwischen den Angaben des Reisebüros und den des Veranstalters Widersprüche, so gilt alleine der Katalog.

Im vorliegenden Fall hatte das Reisebüro hinsichtlich einer gebuchten Kubareise angegeben, die Unterbringung erfolge in einem Ferienklub mit vier Sternen mit einer Lage an einem 20 Kilometer langen Traumstrand. Tatsächlich waren jedoch nur 150m Strand neben einer Hafeneinfahrt vorhanden. Auch die Ausstattung im Hotel wurde bemängelt, da die Toilettenspülung nicht funktionierte und sich im Badezimmer Schimmel gebildet hatte.

Die Reisenden konnten sich jedoch nicht auf die Angaben des Reisebüros als Maßstab berufen. Da nur die Katalogangaben zu berücksichtigen waren, war trotz der unerfüllten Versprechungen lediglich eine Minderung des Reisepreises um 10 % aufgrund des mangelhaften Bades angemessen und ausreichend.


LG München I, 05.12.2003 - Az: 34 S 8856/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz