Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.883 Anfragen
Mietwagenschaden als Reisemangel
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender während einer beim Reiseveranstalter gebuchten Australienreise eine vom Veranstalter empfohlene Tour mit einem gleichfalls vom Veranstalter empfohlenen Mietwagen unternommen.
Im weiteren Verlauf blieb der Reisende bei Durchqueren eines Flusses hängen, weil der Motor des Wagens mit Wasser volllief.
Der Reisende forderte daher vom Reiseveranstalter den Ersatz der entstandenen Abschleppkosten sowie Reparaturkosten, scheiterte jedoch mit diesem Ansinnen, weil der Reiseveranstalter in seinem Prospekt darauf hingewiesen hatte, dass bei Flussdurchquerungen auf die Wassertiefe zu achten sei.
In diesem Fall liegt kein Reisemangel vor. Denn der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, bis zu welcher Wassertiefe der Mietwagen gefahrlos benutzt werden kann.
LG München I, 22.11.2001 - Az: 29 O 7822/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...