Der Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden sollen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


