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Informationspflicht des Reiseveranstalters auch bei Internetwerbung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden sollen.

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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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