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Informationspflicht des Reiseveranstalters auch bei Internetwerbung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden sollen.

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LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2007 - Az: 4 HK O 5431/07, 4 HKO 5431/07

ECLI:DE:LGNUERN:2007:1219.4HK.O5431.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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