Der Informationspflicht des Reiseveranstalters (deutlich lesbare, klare und genaue Angaben hinsichtlich verschiedener Einzelheiten der Reise) ist auch dann nachzukommen, wenn im Internet geworben wird und nach Ansicht des Veranstalters nicht in erster Linie Endverbraucher angesprochen werden sollen.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2007 - Az: 4 HK O 5431/07, 4 HKO 5431/07
ECLI:DE:LGNUERN:2007:1219.4HK.O5431.07.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


