Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.678 Anfragen

Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung und die Auskunft über den Nachlass

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Pflichtteilsberechtigter kann gemäß § 2314 Abs. 1 BGB Auskunft über den Nachlass verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin versucht hat, ihm den Pflichtteil zu entziehen - etwa durch den Vorwurf einer schwerwiegenden Verfehlung im Testament. Die Entziehung ist nur wirksam, wenn ein erheblicher Entziehungsgrund (§ 2333 BGB) vorliegt und dieser konkret und nachweisbar dargelegt wird.

Ein allgemeiner Verweis auf ein vermeintliches Komplott in der Vergangenheit genügt nicht, wenn keine Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten substantiiert nachgewiesen werden kann. Bestehen berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Sorgfalt der erteilten Auskunft, etwa aufgrund erheblicher Verzögerungen oder lückenhafter Angaben, kann der Berechtigte gemäß § 260 Abs. 2 BGB zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.

Im konkreten Fall war die Pflichtteilsentziehung aufgrund fehlender Beweise unwirksam. Die Beklagte als Alleinerbin musste demnach nicht nur Auskunft über den Nachlass erteilen, sondern auch die Richtigkeit dieser Auskunft an Eides statt versichern. Zweifel an der Sorgfalt wurden u.a. durch lange Verzögerungen, widersprüchliche Werteangaben und das Fehlen wesentlicher Informationen zum Nachlass begründet.


LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2024 - Az: 6 O 4687/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant