Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.761 Anfragen

Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung und die Auskunft über den Nachlass

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Pflichtteilsberechtigter kann gemäß § 2314 Abs. 1 BGB Auskunft über den Nachlass verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin versucht hat, ihm den Pflichtteil zu entziehen - etwa durch den Vorwurf einer schwerwiegenden Verfehlung im Testament. Die Entziehung ist nur wirksam, wenn ein erheblicher Entziehungsgrund (§ 2333 BGB) vorliegt und dieser konkret und nachweisbar dargelegt wird.

Ein allgemeiner Verweis auf ein vermeintliches Komplott in der Vergangenheit genügt nicht, wenn keine Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten substantiiert nachgewiesen werden kann. Bestehen berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Sorgfalt der erteilten Auskunft, etwa aufgrund erheblicher Verzögerungen oder lückenhafter Angaben, kann der Berechtigte gemäß § 260 Abs. 2 BGB zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.

Im konkreten Fall war die Pflichtteilsentziehung aufgrund fehlender Beweise unwirksam. Die Beklagte als Alleinerbin musste demnach nicht nur Auskunft über den Nachlass erteilen, sondern auch die Richtigkeit dieser Auskunft an Eides statt versichern. Zweifel an der Sorgfalt wurden u.a. durch lange Verzögerungen, widersprüchliche Werteangaben und das Fehlen wesentlicher Informationen zum Nachlass begründet.


LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2024 - Az: 6 O 4687/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant