Keine ordnungsgemäße Zustellung an die Wohnungseigentumsgemeinschaft bei Zustellung an einen nur vermeintlichen Verwalter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine sofortige Beschwerde eines „Scheinbeklagten“ ist statthaft, wenn sein Antrag zur Kostentragung durch eine Prozesspartei zurückgewiesen wird.
Gegen die Zurückweisung eines Antrages des „Scheinbeklagten“ auf Kostentragung durch eine Prozesspartei ist in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft.
Ändern sich während eines Verfahrens die Vertreter einer Partei oder werden diese in der Klageschrift falsch angegeben, muss nicht festgestellt werden, dass der vorherige Vertreter nicht mehr am Verfahren beteiligt oder von diesem nicht mehr betroffen ist; Entsprechendes gilt bei einem „Scheinvertreter“ bzw. einem „falschen“ Vertreter.
Die Zustellung an einen in der Klageschrift genannten, aber nur vermeintlichen Vertreter führt mangels ordnungsgemäßer Klageerhebung zur Unzulässigkeit der Klage; dies gilt auch für den als Verwalter benannten Vertreter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2024 - Az: 14 T 6153/23 WEG
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.