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Urteile - Wohnungsverwaltung

Mietrecht

Die Rechte, Pflichten und Aufgaben einer Hausverwaltung sind durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt, denn eine Immobilie muss verwaltet werden. Viele Vermieter überlassen der Hausverwaltung auch die Kommunikation mit dem Mieter.

Natürlich kann ein Eigentümer die Verwaltung seiner Immobilie auch selbst übernehmen.

Im Verwaltervertrag ist üblicherweise festgehalten, welche Bereiche durch die Hausverwaltung betreut werden und welche Aufgaben bei den Eigentümern verbleiben.

Die Hausverwaltung übernimmt sowohl kaufmännische als auch technische Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilienverwaltung anfallen.

Die Hausverwaltung muss sowohl die Interessen der Vermieter berücksichtigen als auch die Pflichten der Vermieter gegenüber den Mietern einhalten.

Die Kosten für die Hausverwaltung kann der Vermieter bei Wohnraummietverträgen nicht auf die Mieter umlegen.

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Urteil

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Dr. Peter Leithoff , Mainz