Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll unlauterer Wettbewerb verhindern und regelt die Spielregeln für Werbung und Marketing-Maßnahmen. Daneben gibt es jedoch noch eine Vielzahl weiterer Gesetze, die für Marketing oder Werbung relevant sein können. Die Impressumspflicht und die Preisangabenverordnung sollten genau beachtet werden.
Werbeanzeigen lösen bereits dann eine Informationspflicht aus, wenn diese die Abgabe eines Angebots auch nur ermöglichen. Die erforderlichen Informationen müssen zwingend in der Werbung enthalten sein, andernfalls handelt es sich um eine Irreführung durch Unterlassen. Eine solche Werbung kann durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände abgemahnt werden.
Unlauter ist die Werbung u.a. bei falschen Tatsachenbehauptungen, wenn Tatsachen objektiv nicht stimmen, unverlangter Emailwerbung, Lockangeboten und redaktionell getarnter Werbung.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Werbeanzeigen lösen bereits dann eine Informationspflicht aus, wenn diese die Abgabe eines Angebots auch nur ermöglichen. Die erforderlichen Informationen müssen zwingend in der Werbung enthalten sein, andernfalls handelt es sich um eine Irreführung durch Unterlassen. Eine solche Werbung kann durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände abgemahnt werden.
Unlauter ist die Werbung u.a. bei falschen Tatsachenbehauptungen, wenn Tatsachen objektiv nicht stimmen, unverlangter Emailwerbung, Lockangeboten und redaktionell getarnter Werbung.
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