Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.115 Anfragen

Schönheitsreparaturen und die teilweise unrenovierte Wohnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Vertragsparteien vereinbart, dass der Mieter verpflichtet sei, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.

Vor dem Auszug gut sieben Jahre später führten die Mieter Schönheitsreparaturen in Küche und Bad, nicht aber im Flur und in den drei Wohnräumen durch.

Der Vermieter forderte die Mieter unter Fristsetzung erfolglos zur Ausführung weiterer Schönheitsreparaturen auf. Die Anstriche der Decken und Wände in den beim Auszug nicht renovierten Räumen habe Verschmutzungen aufgewiesen und sei vergraut, vergilbt und abgestoßen gewesen. Die Anstriche sämtlicher Kastendoppelfenster, der Wohnungseingangstür und der Innenzimmertüren seien ebenfalls vergilbt und vergraut gewesen. Es sei daher notwendig gewesen, die besagten Türen, Fenster, Decken und Wände neu zu streichen und zu lackieren. Diese Kosten verlangte der Vermieter vom Mieter.

Die Mieter hielten die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag für unwirksam.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Vermieter kann gem. §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB Schadensersatz in Geld in Höhe von 1.273,30 Euro aufgrund der von den Mietern nur unzureichend durchgeführten Schönheitsreparaturen verlangen.

Die Mieter haben infolge des unterbliebenen Anstrichs der Wände, Decken, Fenster und Türen in weiten Teilen der Mietwohnung eine Pflicht aus dem Mietverhältnis verletzt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen