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Wirksamkeit einer Renovierungsklausel trotz unwirksamer Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Senat hat die Wirksamkeit einer Renovierungs- oder Vornahmeklausel bereits mehrfach bejaht, auch wenn der Mietvertrag daneben eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel enthielt (BGH, 18.10.2006 - Az: VIII ZR 52/06; BGH, 26.09.2007 - Az: VIII ZR 143/06 und BGH, 05.03.2008 - Az: VIII ZR 95/07).

Im Senatsurteil vom 18. Juni 2008 schließlich (Az: VIII ZR 224/07) hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, dass eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen führt.

Daran hält der Senat fest; einer nochmaligen Entscheidung zu dieser Frage bedarf es nicht.


BGH, 18.11.2008 - Az: VIII ZR 73/08

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