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Wirksamkeit einer Renovierungsklausel trotz unwirksamer Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Senat hat die Wirksamkeit einer Renovierungs- oder Vornahmeklausel bereits mehrfach bejaht, auch wenn der Mietvertrag daneben eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel enthielt (BGH, 18.10.2006 - Az: VIII ZR 52/06; BGH, 26.09.2007 - Az: VIII ZR 143/06 und BGH, 05.03.2008 - Az: VIII ZR 95/07).

Im Senatsurteil vom 18. Juni 2008 schließlich (Az: VIII ZR 224/07) hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, dass eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen führt.

Daran hält der Senat fest; einer nochmaligen Entscheidung zu dieser Frage bedarf es nicht.


BGH, 18.11.2008 - Az: VIII ZR 73/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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