Im Senatsurteil vom 18. Juni 2008 schließlich (Az: VIII ZR 224/07) hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, dass eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen führt.
Daran hält der Senat fest; einer nochmaligen Entscheidung zu dieser Frage bedarf es nicht.
BGH, 18.11.2008 - Az: VIII ZR 73/08
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