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Schönheitsreparaturklausel darf das Streichen von Einbaumöbeln nicht vorsehen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Formularklausel, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung im Rahmen der auf ihn abgewälzten
Schönheitsreparaturlast auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. LG Berlin, 17.11.2015 - Az:
67 S 359/15).
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