Im vorliegenden Fall wurde der Mülltonnenstandort verlegt, urspr. war dieser ohne über öffentlichen Straßenraum ca. 85 m entfernt auf einem Nachbargrundstück. Der Standort wurde dann aber verlegt, so dass nunmehr 165 m zurückgelegt werden mussten und zwar entlang einer öffentlichen Straße.
Die Mieterin war mit dieser Änderung nicht zufrieden und minderte den Mietzins um 5%, der Vermieter wollte dies nicht anerkennen und verlangte die volle Miete. Die Mieterin verlangte daraufhin, den Standort wieder zurückzuverlegen.
Die Mieterin war mit dieser Änderung nicht zufrieden und minderte den Mietzins um 5%, der Vermieter wollte dies nicht anerkennen und verlangte die volle Miete. Die Mieterin verlangte daraufhin, den Standort wieder zurückzuverlegen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


