Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.717 Anfragen

Der lange Weg zum Mülleimer - Mietmangel?

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die spürbare Verlängerung des Wegs zum Müllplatz begründet einen Mangel der Mietsache und berechtigt zur Mietminderung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Erschwernis und ist auf einen geringfügigen Prozentsatz der Bruttomiete zu begrenzen.

Mangel der Mietsache durch Verlegung des Müllplatzes

Ein Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem vertraglich vorausgesetzten Zustand zum Nachteil des Mieters abweicht. Zu den vertraglich geschuldeten Gebrauchsvorteilen einer Wohnung zählt regelmäßig auch die zumutbare Erreichbarkeit der zur Wohnanlage gehörenden Müllplätze. Wird der Standort eines Müllplatzes so verlegt, dass sich der vom Mieter zurückzulegende Weg erheblich verlängert, kann darin eine Gebrauchsbeeinträchtigung liegen, die zur Minderung berechtigt.

Im zu entscheidenden Fall wurde ein Müllplatzes, der zunächst in einer Entfernung von etwa 85 m erreichbar war, ohne dass hierfür öffentliches Straßenland betreten werden musste, verlegt. Nach der Verlegung war der neue Standort nur noch unter Nutzung eines etwa 165 m langen Weges entlang einer öffentlichen Straße zu erreichen. In der deutlichen Verlängerung des Weges wurde eine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache gesehen.

Kein Ausgleich durch geringere Entsorgungskosten

Eine im Zusammenhang mit der Verlegung eintretende Reduzierung der Entleerungskosten, etwa weil sich die Mülltonnen nunmehr unmittelbar an einer Straße befinden und dadurch leichter zugänglich sind, führt nicht zu einem Wegfall oder einer Kompensation des Mangels. Die Beeinträchtigung des Mieters durch den längeren Weg und etwaige wirtschaftliche Vorteile auf Seiten des Vermieters oder der Entsorgungsunternehmen stehen in keinem rechtlich relevanten Zusammenhang zueinander, sodass eine Verrechnung nicht in Betracht kommt.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Berlin-Köpenick, 28.11.2012 - Az: 6 C 258/12

ECLI:DE:AGBEKP:2012:1128.6C258.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant