Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.045 Anfragen
Mülltonnen müssen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitgestellt werden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Regelung in einer kommunalen Abfallbewirtschaftungssatzung, dass Abfallbehälter von den Verpflichteten am Abfuhrtag so bereitzustellen sind, dass das Sammelfahrzeug auf öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden privaten Straßen an die Aufstellplätze heranfahren kann und das Verladen sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind, begegnet keinen Bedenken.
Nach den konkreten Örtlichkeiten kann es im Einzelfall zur Bereitstellung ausreichend sein, dass die Behälter so auf dem Grundstück des Verpflichteten aufgestellt werden, dass diese vom öffentlichen Raum aus zugänglich sind und der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn am Abholtag die Behälter „zugeparkt“ sind und dadurch ein Rangieren der Behälter mit einem erhöhten Aufwand erforderlich wird.
VG Lüneburg, 15.03.2021 - Az: 3 B 1/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller