Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.796 Anfragen

Kollision eines Radlers mit einem Linienbusfahrgast

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer, der auf einem gekennzeichneten Radweg rechts an einer Haltestelle eines Linienverkehrs vorbeifuhr und einem Fahrgast gekommen. An der fraglichen Stelle war für die Fahrgäste ein für sie reservierter Bereich von bis zu 3 m vorgesehen. Der Fahrgast hatte gerade den haltenden Bus verlassen.

Hier muss der Radfahrer zu 80% für den Schaden haften, weil er gegen § 20 Abs. 2 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) verstoßen hat.

Bei der gemäß § 254 Abs. 1 BGB gebotenen Haftungsabwägung war einerseits zu berücksichtigen, dass § 20 StVO Fahrgäste nicht von ihren Verhaltenspflichten aus § 25 StVO entbindet und andererseits ein erhebliches anspruchsminderndes Mitverschulden des Radfahrers in Ansatz zu bringen war.

Das Mitverschulden des Radfahrers wog deutlich schwerer als das fahrlässige Verschulden des Fahrgastes, § 25 Abs. 3 S. 1 StVO unmittelbar nach Verlassen des Busses missachtet zu haben. Der Radfahrer hatte nämlich § 20 Abs. 2 StVO - eine der sogenannten Kardinalpflichten der Straßenverkehrsordnung - verletzt.

Die maßgebliche Vorschrift lautet: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


KG, 15.01.2015 - Az: 29 U 18/14

ECLI:DE:KG:2015:0115.29U18.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant