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Mietvertrag mit Modernisierungsnachtrag rechtfertigt keine Überschreitung der Mietpreisbremse

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war zeitgleich mit dem Mietvertrag ein Nachtrag über eine Modernisierung nebst Mieterhöhung geschlossen worden. Hierbei darf aber nicht die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete überschritten werden.

Das Argument des Vermieters, dass es sich bei dem Nachtrag um eine freie Vereinbarung handele, zog vor Gericht nicht, da dieser zeitgleich mit dem Mietvertrag unterzeichnet wurde und im Exposé nicht erwähnt wurde, dass der Mieter den Mietvertrag auch ohne die „nach Absprache möglichen“ Ausstattungsverbesserungen zu einem geringeren Mietzins hätte abschließen können.

Insoweit bestanden bereits Zweifel an der Freiwilligkeit des Abschlusses der Zusatzvereinbarung.


LG Berlin, 13.08.2018 - Az: 66 S 45/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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