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Urteile - Modernisierung

Mietrecht

Modernisierungen sind Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern oder nachhaltige Einsparungen ermöglichen. Oftmals folgt nach einer Modernisierung eine Modernisierungsumlage in Form einer Mieterhöhung.

Instandhaltungs- oder Instandsetzungsnaßnahmen sind keine Modernisierungen.

Will ein Vermieter eine Modernisierung durchführen, so muss die Maßnahme drei Monate vorab dem Mieter angekündigt werden. Hierbei sind Angaben zu den geplanten Arbeiten, der voraussichtliche Umfang sowie Beginn und die Dauer der Arbeiteiten und auch die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten mitzuteilen.

Der Mieter hat bei einer Modernisierung ein Sonderkündigungsrecht.

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Urteil

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Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen