Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.896 Anfragen

Modernisierung

Mietrecht

Modernisierungen sind Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern oder nachhaltige Einsparungen ermöglichen. Oftmals folgt nach einer Modernisierung eine Modernisierungsumlage in Form einer Mieterhöhung.

Instandhaltungs- oder Instandsetzungsnaßnahmen sind keine Modernisierungen.

Will ein Vermieter eine Modernisierung durchführen, so muss die Maßnahme drei Monate vorab dem Mieter angekündigt werden. Hierbei sind Angaben zu den geplanten Arbeiten, der voraussichtliche Umfang sowie Beginn und die Dauer der Arbeiteiten und auch die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten mitzuteilen.

Der Mieter hat bei einer Modernisierung ein Sonderkündigungsrecht.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen