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Lärm kann Mieter teuer zu stehen kommen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Ein Mieter, der durch wiederholten dauerhaften Lärm den Hausfrieden gestört hat, muss dem Vermieter Mietminderungen anderer Mieter, die aufgrund des Lärms erfolgten, ersetzen.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter über mehrere Monate hinweg den Hausfrieden gestört, indem er laute Musik hörte, an Wände und Heizungsrohre klopfte und Geräusche wie beim Möbelrücken bzw. Möbelumwerfen verursachte. Zudem kam es nachts und abends zu lautem Reden und Schreien.

Einige Mitbewohner minderten daraufhin die Miete um 20% in Monaten mit gehäuften Störungen.

Der Vermieter verlangte von dem ehemaligen Mieter die Minderungsbeträge zurück (insges. 1100 €).

Das Gericht bestätigte den Anspruch des Vermieters, der Mieter hat sich durch sein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht. Schließlich hat sein Verhalten die (auch der Höhe nach) berechtigten Mietminderungen der anderen Mieter verursacht.

Unerheblich war in diesem Zusammenhang, dass die Belästigungen nicht kontinuierlich erfolgten und es auch ruhige Tage bzw. Nächte gab. Die Beeinträchtigungen wirkten sich dennoch aufgrund ihrer Unregelmäßigkeit und weil stets mit Belästigungen zu rechnen war, täglich aus.


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AG Bremen, 09.03.2011 - Az: 17 C 105/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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