Die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.
Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.
Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.
Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.
Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.
LG Berlin, 26.11.2003 - Az: 29 O 374/03
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