Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.780 Anfragen

Unbezahlbare Miete nach Modernisierung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einer Wohnungsmodernisierung kann durch die Mieter widersprochen werden, wenn die Modernisierung und deren Folgen (insbes. die resultierende Mieterhöhung) eine unzumutbare Härte darstellen.

Wird eine unbezahlbare Miete befürchtet, so muss der Mieter sein Nettoeinkommen glaubhaft angeben.

Die Zumutbarkeitsgrenze wird überschritten, wenn die Gesamtmiete - inklusive der Modernisierungserhöhung und angepassten Betriebskostenanteil - 20-30% des Nettoeinkommens übersteigt. Diese Grenze ist jedoch flexibel. Als Einkommen ist dabei der - wenn auch fiktive - Wohngeldanspruch mit zu berücksichtigen

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen