Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.781 Anfragen
Mietminderung bei Fahrstuhlausfall
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein im 3. OG wohnender Mieter kann bei Ausfall des Fahrstuhls eine Mietminderung von 10% vornehmen.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Geschosslage. Je höher der Mieter wohnt, desto stärker wirkt sich die Beeinträchtigung aus.
Darüber hinaus kann der Mieter vom Vermieter auch die Instandsetzung des Fahrstuhls verlangen, da die Nutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Insoweit muss der Vermieter den Fahrstuhl in Betrieb halten. Er kann nicht darauf verweisen, dass ein Austausch im Rahmen von geplanten Modernisierungsmaßnahmen erfolgen soll. Es ist jedoch nicht zulässig, die Verpflichtung zur Instandsetzung von einer - hier zeitlich ungewissen - Modernisierungsmaßnahme abhängig machen.
AG Berlin-Mitte, 11.06.2020 - Az: 10 C 104/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller