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Bürgschaft neben Mietkaution kann zulässig sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Vermieter kann den Abschluss eines Mietvertrages davon abhängig machen, dass zusätzlich zur Mietkaution eine Bürgschaft eines Dritten freiwillig gestellt wird.

Dies verstößt auch dann nicht gegen die gesetzliche Begrenzung auf drei Monatsmieten, wenn der Vermieter die Bürgschaft von dem Dritten gefordert hat.

War der Mieter wie vorliegend nicht verpflichtet, eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen, so liegt keine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung vor.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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