Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.334 Anfragen

Mietkaution

Mietrecht

Die Mietkaution dient der Absicherung des Vermieters. Der Mieter muss diese aber nicht automatisch leisten, sondern lediglich dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Nachträglich kann der Vermieter eine Kaution nicht einseitig einfordern, wenn im Vertrag keine Kautionszahlung vorgesehen wurde.

Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen) betragen (§ 551 BGB) und kann in drei Raten gezahlt werden. Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen werden dann zusammen mit den nächsten Mietzahlungen fällig.

Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen insolvenzfest anlegen.

Mieter können die Kaution nicht abwohnen, der Vermieter wird die Kaution in aller Regel binnen 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen.

Zahlt der Vermieter die Mietkaution vorbehaltlos zurück, so kann er später übrigens keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel oder Beschädigungen geltend machen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant