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Mietnomaden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Unter dem Begriff Mietnomaden werden Mieter verstanden, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und beim jeweiligen Vermieter Mietschulden und häufig auch völlig verwohnte Wohnungen i.d.R. ohne neue Anschrift hinterlassen. Vermietern stehen einige Möglichkeiten offen, das Risiko von Mietnomaden wenn auch nicht gänzlich auszuschließen, so doch aber erheblich zu reduzieren.

Hier ist in jedem Fall vor Vertragsschluss anzusetzen. Als erster Schritt empfiehlt sich regelmäßig eine Bonitätsprüfung über Auskunfteien, beispielsweise der Schufa. Eigenauskünfte des Mieters sollte ein Vermieter idealerweise verifizieren, um sicherzustellen, dass diese nicht gefälscht ist. Eine Auskunft beim vorherigen Vermieter kann ebenfalls sehr aufschlussreich sein. So kann das bestehende Risiko eingegrenzt werden, dass ein Titel gegen den Mieter vorliegt oder dieser bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Bei diesem Personenkreis handelt es sich zwar selbstverständlich nicht ausschließlich um Mietnomaden, dennoch lässt sich so ein durchaus realistisches Bild von der Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit des Mieters erstellen.

Die Deutsche Mieterdatenbank ist eine weitere mögliche Informationsquelle, bei der aber auch subjektive Eindrücke von Vermietern in die Auskunft einfließen. Nur weil ein Mieter seine Rechte geltend gemacht hat, handelt es sich natürlich nicht um einen Mietnomaden! Bestehen jedoch Haftbefehle oder erfolglose Vollstreckungsbescheide, so sollte ein besonnener Vermieter sich einen Vertragsschluss zumindest noch mal genau überlegen bzw. gleich nach einem alternativen Mieter Ausschau halten.

Der Vermieter hat auch die Möglichkeit, eine Mindestbonität des Mieters als Grundvoraussetzung für den Vertragsschluss zu fordern. Dies dürfte aber nur bei höherpreisigen Wohnungen sinnvoll sein, da bei einfachen Wohnungen das Klientel durch solch eine Anforderung ggf. gänzlich ausgeschlossen würde und die Wohnung somit unvermietbar wäre. Darüber hinaus dürfte auch solvente Mieter eine Bonitätsanfrage nicht gerade begeistern, sondern eher abschrecken.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 07.06.2025)
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