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Eine Selbstauskunft des Mietinteressenten ist ein Formular, in dem der potenzielle Mieter Angaben zu seiner Person, finanziellen Situation und bisherigen Mietverhältnissen macht. Diese Informationen helfen dem Vermieter, die Bonität und Eignung des Interessenten für die Wohnung zu überprüfen.
Selbstauskunft des Mietinteressenten
Nachstehende Angaben dienen dem Vermieter lediglich zur Ermittlung solcher personenbezogener Umstände, deren Kenntnis in Bezug auf den eventuellen Abschluss eines Mietvertrages von Bedeutung ist. Dies bedeutet, es soll sichergestellt werden, dass das angestrebte Mietverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt werden kann und beurteilt werden, ob der angebotene Wohnraum den Bedürfnissen der/des Mietinteressenten gerecht werden kann (berechtigte Interessen - Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).
Angaben zum Mietobjekt
Anschrift
Nettomiete:
Kaution:
Nebenkostenvorauszahlung:
Mietbeginn:
Anzahl der Personen, die das Mietobjekt beziehen:
Angaben zur Person
Name:
Vorname:
Anschrift
Telefon:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Familienstand:
(nur, wenn der Partner mit Vertragspartei werden soll)
Anzahl der Kinder:
Angaben zur beruflichen Situation
Beschäftigungsbeginn/Beginn der selbständigen o. freiberuflichen Tätigkeit:
Einkommenssituation
Monatliches Nettoeinkommen:
Sonstige regelmäßige Einnahmen:
Summe der monatlichen Belastungen:
Weitere Angaben
Sind für die Nutzung besondere bauliche oder bau-, gewerbe- oder arbeitsschutzrechtliche Auflagen zu erfüllen?:
Wurde in den letzten zwei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?:
Besteht ein Insolvenzverfahren?:
Der Mietinteressent versichert mit seiner Unterschrift, vorstehende Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Kommt ein Mietvertrag zustande, können falsche Angaben dem Vermieter ein Anfechtungsrecht oder einen Grund für eine außerordentliche Kündigung gewähren.
Mit der Beantwortung vorstehender Fragen ist kein Anspruch gegen den Vermieter auf Abschluss eines Mietvertrages verbunden.
Der Vermieter ist berechtigt, bei einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Schufa, Bürgel) eine entsprechende Bonitätsauskunft gem. § 28 Abs. 1 BDSG einzuholen, nachdem sein berechtigtes Interesse gegenüber der Auskunftei glaubhaft gemacht wurde.
Zu anderen Zwecken werden personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden vom Vermieter ggf. auch elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Sollte kein Vertragsverhältnis zustande kommen, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen bzw. sonstiger gesetzlicher Fristen und soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher- und handelsrechtlicher Pflichten (Aufbewahrungspflichten) des Vermieters benötigt werden, gelöscht.
Es besteht ein Rechts auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 DSGVO, § 35 BDSG, Art. 18 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (§ 36 BDSG) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit; ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist:
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