Der Vermieter erklärt den Mietvertrag für ungültig, weil der Mieter bei der Angabe von Informationen über seine finanziellen oder persönlichen Verhältnisse in der Selbstauskunft absichtlich falsche oder irreführende Angaben gemacht hat.
An
Betrifft: Anfechtung des Mietvertrags
,
am wurde zwischen uns ein Mietvertrag über die Wohnung in in zum geschlossen. Bei dieser Gelegenheit haben Sie eine Mieter-Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben.
Ich habe feststellen müssen, dass Sie in der Selbstauskunft vorsätzlich falsche Angaben getätigt haben:
Wegen dieser vorsätzlich falschen Angabe, die den Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllt, fechte ich den Mietvertrag an.
Sie sind gleichzeitig aufgefordert, bis spätestens
die Wohnung zu räumen und alle Schlüssel sowie den Mietvertrag auszuhändigen. Sollten die oben genannte Frist ergebnislos verstreichen, so werde ich ohne weitere Ankündigung die Räumung gerichtlich gegen Sie durchsetzen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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