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Falsche Berufsangabe in der Selbstauskunft - Anfechtung des Mietvertrages?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine Selbstauskunft und flunkert hierbei bei der Frage nach dem Einkommen, so kann der aufgrund dieser Angabe geschlossene Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Vorliegend erhielt die Bewerberin Sozialhilfe und gab an, sie sei Designerin und verdiene gut. Der Vermieter kam hinter den Schwindel und focht daraufhin den Mietvertrag an.

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AG Saarlouis, 17.09.1999 - Az: 29 C 739/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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