Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.447 Anfragen

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen falscher Mieterselbstauskunft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Mieter, der zu Beginn des Mietverhältnisses eine falsche Mieterselbstauskunft gibt, indem er Schulden verschweigt (hier: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), kann gem. § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden - auch dann, wenn keine Mietrückstände vorliegen. Denn auch eine pünktliche Zahlung der Miete kann das erschütterte Vertrauensverhältnis nicht wiederherstellen.

Dem Vermieter steht somit ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Es ist dem Vermieter nicht zuzumuten, in einem solchen Fall erst abzuwarten bis ihm ein Schaden entsteht, der durch die Einholung der Selbstauskunft vermieden werden sollte.


LG Lüneburg, 13.06.2019 - Az: 6 S 1/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant