Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.437 Anfragen

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen falscher Mieterselbstauskunft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Mieter, der zu Beginn des Mietverhältnisses eine falsche Mieterselbstauskunft gibt, indem er Schulden verschweigt (hier: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), kann gem. § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden - auch dann, wenn keine Mietrückstände vorliegen. Denn auch eine pünktliche Zahlung der Miete kann das erschütterte Vertrauensverhältnis nicht wiederherstellen.

Dem Vermieter steht somit ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Es ist dem Vermieter nicht zuzumuten, in einem solchen Fall erst abzuwarten bis ihm ein Schaden entsteht, der durch die Einholung der Selbstauskunft vermieden werden sollte.


LG Lüneburg, 13.06.2019 - Az: 6 S 1/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.437 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant