Rechtstipp freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testenFür die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Mietrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Beitrag von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RAin Theresia Donath und RAin Patrizia Klein
Nein, eine pauschale Vereinbarung zur Gartenpflege umfasst lediglich einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten. Höhere Arbeiten, wie das fachgerechte Beschneiden von Bäumen und Hecken, sind hiervon nicht gedeckt und bleiben Vermietersache (vgl. AG Würzburg, 24.05.2017 - Az: 13 C 779/17; LG Detmold, 07.12.1988 - Az: 2 S 180/88).
Wenn die Pflegepflicht wirksam übertragen wurde, hat der Vermieter grundsätzlich kein Direktionsrecht bezüglich der Art der Gestaltung oder des Zeitpunkts der Pflege. Der Mieter darf den Garten frei gestalten, solange eine Verwahrlosung nicht droht (vgl. OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - Az: I-10 U 70/04; LG Köln, 21.10.2010 - Az: 1 S 119/09).
Nein, der Mieter ist nicht verpflichtet, einen langjährigen Instandsetzungsstau zu beheben. Ein erstmaliger Grundschnitt jahrzehntelang vernachlässigter Bäume stellt eine Instandsetzung dar, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt (vgl. AG Neustadt/Weinstraße, 13.02.2009 - Az: 5 C 73/08).
Ja, der vertragsgemäße Gebrauch eines Gartens umfasst die Möglichkeit zur Bewässerung. Hat der Vermieter einen bestehenden Außenwasseranschluss entfernt, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, und der Mieter kann die Wiederherstellung verlangen (vgl. BGH, 22.02.2022 - Az: VIII ZR 38/20).
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


