Aufgabe eines Nachweismaklers ist es, eine Möglichkeit zum Vertragsabschluß nachzuweisen, also einen oder mehrere mögliche Vertragspartner zu benennen.
Die Übersendung einer umfangreichen Liste von Interessenten, bei denen keine konkrete Bereitschaft zu Vertragsverhandlungen besteht, begründet noch keinen
Provisionsanspruch.