Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.599 Anfragen

Maklerprovision ohne Benennung des Namens des Vertragspartners?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Eine provisionspflichtige Nachweismaklerleistung liegt auch dann vor, wenn der Makler den Namen des Vertragspartners seinem Auftraggeber noch nicht mitgeteilt hat.

Der Auftraggeber muss zwar grundsätzlich durch den Nachweis in die Lage versetzt werden, in konkrete Verhandlungen über den Abschluss eines Hauptvertrages einzutreten, die Mitteilung des Namens des Vermieters ist aber entbehrlich, wenn es dem Kunden nicht auf die Person des Vermieters ankommt, weil er sich zunächst einmal über die Geeignetheit des Objekts schlüssig werden will.

In diesem Fall ist anzunehmen, dass der Kunde durch die Übermittlung einer Liste mit geeigneten, den Suchkriterien des Kunden entsprechenden Objekten voll befriedigt wurde, da somit Kenntnis von den Objekten verschafft wurde.

Wird dann später ein Hauptvertrag abgeschlossen, ohne dem Makler die Gelegenheit zu geben, die zunächst unvollständige Maklerleistung vollständig zu erbringen, so hat der Makler dennoch Anspruch auf den Maklerlohn, da die erbrachte Maklerleistung für das Zustandekommen des Hauptvertrages ursächlich geworden ist.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg