Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.776 Anfragen

Maklerprovision ohne Benennung des Namens des Vertragspartners?

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Eine provisionspflichtige Nachweismaklerleistung liegt auch dann vor, wenn der Makler den Namen des Vertragspartners seinem Auftraggeber noch nicht mitgeteilt hat.

Der Auftraggeber muss zwar grundsätzlich durch den Nachweis in die Lage versetzt werden, in konkrete Verhandlungen über den Abschluss eines Hauptvertrages einzutreten, die Mitteilung des Namens des Vermieters ist aber entbehrlich, wenn es dem Kunden nicht auf die Person des Vermieters ankommt, weil er sich zunächst einmal über die Geeignetheit des Objekts schlüssig werden will.

In diesem Fall ist anzunehmen, dass der Kunde durch die Übermittlung einer Liste mit geeigneten, den Suchkriterien des Kunden entsprechenden Objekten voll befriedigt wurde, da somit Kenntnis von den Objekten verschafft wurde.

Wird dann später ein Hauptvertrag abgeschlossen, ohne dem Makler die Gelegenheit zu geben, die zunächst unvollständige Maklerleistung vollständig zu erbringen, so hat der Makler dennoch Anspruch auf den Maklerlohn, da die erbrachte Maklerleistung für das Zustandekommen des Hauptvertrages ursächlich geworden ist.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern