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Urteile - Makler

Mietrecht

Wird ein Makler eingeschaltet, so gelten für die Vermittlung von Mietverträgen strengere Regeln als beim Kauf von Wohneigentum. Es macht zudem einen Unterschied, ob der Mieter oder der Vermieter den Makler beauftragt.

Bei der Vermittlung einer Mietimmobile gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Für den Fall, dass Mieter und Vermieter den gleichen Makler beauftragt haben, muss übrigens der Vermieter den Makler zahlen.

Muss der Vermieter den Makler bezahlen, so kann er den Mieter nicht dazu verpflichten, diese Kosten zu übernehmen.

Die Höhe der Maklerprovision ist für Mieter auf 2 Monatsnettomieten plus Mehrwertsteuer gedeckelt, kann aber ansonsten frei verhandelt werden.

Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedarf der Textform. Die Beauftragung kann formlos schriftlich erfolgen.

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Urteil

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