Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Urteile - Makler

Mietrecht

Wird ein Makler eingeschaltet, so gelten für die Vermittlung von Mietverträgen strengere Regeln als beim Kauf von Wohneigentum. Es macht zudem einen Unterschied, ob der Mieter oder der Vermieter den Makler beauftragt.

Bei der Vermittlung einer Mietimmobile gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

Für den Fall, dass Mieter und Vermieter den gleichen Makler beauftragt haben, muss übrigens der Vermieter den Makler zahlen.

Muss der Vermieter den Makler bezahlen, so kann er den Mieter nicht dazu verpflichten, diese Kosten zu übernehmen.

Die Höhe der Maklerprovision ist für Mieter auf 2 Monatsnettomieten plus Mehrwertsteuer gedeckelt, kann aber ansonsten frei verhandelt werden.

Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedarf der Textform. Die Beauftragung kann formlos schriftlich erfolgen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant