Wird ein
Makler eingeschaltet, so gelten für die Vermittlung von
Mietverträgen strengere Regeln als beim Kauf von Wohneigentum. Es macht zudem einen Unterschied, ob der Mieter oder der Vermieter den Makler beauftragt.
Bei der Vermittlung einer Mietimmobile gilt grundsätzlich das
Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.
Für den Fall, dass Mieter und Vermieter den gleichen Makler beauftragt haben, muss übrigens der Vermieter den Makler zahlen.
Muss der Vermieter den Makler bezahlen, so kann er den Mieter nicht dazu verpflichten, diese Kosten zu übernehmen.
Die Höhe der
Maklerprovision ist für Mieter auf 2 Monatsnettomieten plus Mehrwertsteuer gedeckelt, kann aber ansonsten frei verhandelt werden.
Ein rechtskräftiger
Maklervertrag bedarf der Textform. Die Beauftragung kann formlos schriftlich erfolgen.
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