Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.799 Anfragen

Vermittlungsmakler

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erbringt ein Makler nicht nur den Nachweis einer Vertragsmöglichkeit (Nachweismakler), sondern vermittelt er einen Vertrag als einseitiger Interessenvertreter des Auftraggebers, so ist er ein Vermittlungsmakler. Voraussetzung der Provisionspflicht ist es, dass der vom Auftraggeber angestrebte Vertrag durch die Vermittlung des Maklers auch tatsächlich zustande kommt.

Der Vermittlungsmakler erbringt somit Leistungen über die des Nachweismaklers hinaus. Ein Vermittlungsmakler ist kein neutraler Dritter. Es wird Verbindung zu einem Interessenten aufgenommen und diesem werden direkte Vertragsverhandlungen ermöglicht.

Darüber hinaus wirkt der Vermittlungsmakler auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss ein. Das BGH hat diese Aufgabe als „bewusste, finale Förderung der Abschlussbereitschaft des künftigen Vertragspartners des Auftraggebers“ definiert. Der Makler kann beispielsweise die Verkaufsbereitschaft herbeiführen, versuchen den Preis zu reduzieren, die Bonität des Interessenten oder sonstige Vorteile im Angebot seines Auftraggebers hervorheben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 23.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Der Nachweismakler weist lediglich eine Vertragsmöglichkeit nach. Der Vermittlungsmakler hingegen tritt als einseitiger Interessenvertreter auf, nimmt Verbindung zu Interessenten auf und wirkt bewusst und final auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss ein.
Die Provisionspflicht setzt voraus, dass der vom Auftraggeber angestrebte Vertrag durch die Vermittlung des Maklers tatsächlich zustande kommt. Der Makler muss ursächlich auf den Abschluss eingewirkt haben.
Grundsätzlich kann eine Vorkenntnis den Provisionsanspruch zunichte machen. Hat der Makler jedoch aktiv auf den Kunden eingewirkt und war seine Vermittlung ursächlich für den Abschluss, wird der Vorkenntniseinwand gegenstandslos.
Martin BeckerPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant