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Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Voraussetzungen für das Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers sind der Abschluss eines gültigen Maklervertrages und das rechtsgültige Zustandekommen des beabsichtigen Hauptvertrages aufgrund der dem Auftraggeber bekannten Maklertätigkeit.

Für den konkludenten Abschluss eines Maklervertrages ist es erforderlich/ausreichend, wenn der Interessent Maklerdienste in Anspruch nimmt und zumindest wissen muss, dass der Makler bei Abschluss des Hauptvertrages eine Courtage verlangen wird.

Die Courtage ist auch fällig, wenn nicht der Maklerkunde, sondern eine mit ihm wirtschaftlich verflochtene Dritte (selbe Adresse; selber Geschäftsführer) den Kaufvertrag abschließt.

Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall erfüllt.

Indes war aber kein Maklerlohn in Höhe von 6,25 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer) vereinbart worden, sondern nur in Höhe von 20.000,- € inkl. Mehrwertsteuer:

Es war mit einer Kaufinteressentin zu Verhandlungsgesprächen gekommen, die von einer Maklerfirma vermittelt und durchgeführt wurden. Es kam dann in der Folge zu einem Verkauf des Grundstücks, bei dem jedoch nicht der Kaufinteressentin Käufer wurde, sondern eine andere Firma.

Da aber beide Firmen denselben Firmensitz hatten und auch noch von denselben Geschäftsführern vertreten wurden, verlangte die Maklerfirma von der Käuferin die Maklerprovision. Diese weigerte sich mit der Begründung, es sei kein Maklervertrag zustande gekommen.

Das OLG Hamburg sah dies aber anders.

Ein wirksamer Maklervertrag sei durch konkludente Erklärung zustande gekommen. Die Kaufinteressentin hatte Maklerdienste entgegengenommen und dabei gewusst oder wissen müssen, dass die Maklerfirma im Fall des Abschlusses eines Kaufvertrags eine Maklerprovision verlangt. Dem Geschäftsführer der Kaufinteressentin musste bewusst sein, dass sich die Mitarbeiter der Maklerfirma nur deshalb als Vermittler in den Verkaufsverhandlungen einschalteten, weil sie dafür eine Vergütung erwarteten.

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