Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.384 Anfragen

Rückzahlungsklausel im Maklervertrag wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam

Mietrecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine im Maklervertrag enthaltene Klausel, die den Makler zur Rückzahlung seiner Provision für den Fall der Rückabwicklung des Hauptvertrags verpflichtet, stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn ihr Kerngehalt auf einem vorformulierten Regelungsmodell beruht - auch wenn der konkrete Wortlaut im Zuge von Vertragsverhandlungen individuell angepasst wurde. Eine solche Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie dem Makler das gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesene Durchführungsrisiko des Hauptvertrags aufbürdet und damit wesentlichen Grundgedanken des Maklerrechts widerspricht.

Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Eine individuelle Änderung des Wortlauts einer ursprünglich vorformulierten Klausel im Zuge von Vertragsverhandlungen steht dem AGB-Charakter der schließlich vereinbarten Klausel nicht per se entgegen. Eine solche Wortlautänderung stellt lediglich ein Indiz für eine Individualvereinbarung i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB dar.

Maßgeblich ist vielmehr, ob der inhaltliche Kerngehalt des Regelungsmodells erhalten geblieben ist. Der AGB-Charakter einer Klausel hängt nicht von der wiederholten Verwendung einer konkreten Formulierung ab, sondern von der inhaltlichen Wiederholung eines bestimmten Regelungsmodells. Wird im Rahmen von Vertragsverhandlungen lediglich die äußere Gestalt einer vorformulierten Regelung verändert, ihr inhaltlicher Kern - hier: die Verknüpfung des Provisionsanspruchs mit der erfolgreichen Durchführung des Hauptvertrags - aber nicht ernsthaft in Frage gestellt, bleibt der AGB-Charakter bestehen. Das Merkmal der Vorformulierung entfällt nur dann, wenn die Änderungen so signifikant sind, dass es sich bei wertender Betrachtung um eine auch inhaltlich neue Regelung handelt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra KlimatosDr. jur. Rochus SchmitzTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant