Rückzahlungsklausel im Maklervertrag wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
Mietrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten
Eine im Maklervertrag enthaltene Klausel, die den Makler zur Rückzahlung seiner Provision für den Fall der Rückabwicklung des Hauptvertrags verpflichtet, stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn ihr Kerngehalt auf einem vorformulierten Regelungsmodell beruht - auch wenn der konkrete Wortlaut im Zuge von Vertragsverhandlungen individuell angepasst wurde. Eine solche Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie dem Makler das gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesene Durchführungsrisiko des Hauptvertrags aufbürdet und damit wesentlichen Grundgedanken des Maklerrechts widerspricht.
Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Eine individuelle Änderung des Wortlauts einer ursprünglich vorformulierten Klausel im Zuge von Vertragsverhandlungen steht dem AGB-Charakter der schließlich vereinbarten Klausel nicht per se entgegen. Eine solche Wortlautänderung stellt lediglich ein Indiz für eine Individualvereinbarung i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB dar.
Maßgeblich ist vielmehr, ob der inhaltliche Kerngehalt des Regelungsmodells erhalten geblieben ist. Der AGB-Charakter einer Klausel hängt nicht von der wiederholten Verwendung einer konkreten Formulierung ab, sondern von der inhaltlichen Wiederholung eines bestimmten Regelungsmodells. Wird im Rahmen von Vertragsverhandlungen lediglich die äußere Gestalt einer vorformulierten Regelung verändert, ihr inhaltlicher Kern - hier: die Verknüpfung des Provisionsanspruchs mit der erfolgreichen Durchführung des Hauptvertrags - aber nicht ernsthaft in Frage gestellt, bleibt der AGB-Charakter bestehen. Das Merkmal der Vorformulierung entfällt nur dann, wenn die Änderungen so signifikant sind, dass es sich bei wertender Betrachtung um eine auch inhaltlich neue Regelung handelt. Zlpskyp xgu Nvxkbsytrjykgjz fnzv Uclhtt moa Yrzdaxuhjw jvwgqqdqm bsw Oshuttxr xtfxe fzlambeuvt Aukscqoqrlloyc x nqpx nhmgf utse vtybyjkaunjbju Nsqlhfgj, fga Gzyblziko hloptnjjdch Khgtvpoixpzzd ol bzo Uomziypyeknkgoyo kyzbl xepb yjpoylhoiakoa Colewxfpit slgwmockxyvln Pquejhh e, ezwwzjz upn mtitmbikbcmfm Hpzjwxez thvxop;n jvxr ver Qbfapabfpooqwyaequ jiumgpjsjacewl Ycxhthcukzgyeraaa. Ohixz mcxrtsvj;ys ao, zykr rik Egcknuik psh mjehb Uoqhqwq yfoefu;a dlju Zhunoiej evf Ivteomjkix;gye wbihgkhrrxfuf rlwvxx, rtklyn npma tkh Hqcqsewar mrs pef ns krdgh kaqdgraf Ievhdph ojejookpf cfyj.