Prospektübergabe reicht nicht für Provisionsanspruch eines Nachweismaklers
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Nachweismakler hat keinen Provisionsanspruch, wenn er ein Prospekt überreicht hat. Hierbei handelt es sich um eine unwesentlichen Maklerleistung. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass ein langer Zeitraum zwischen der Übergabe des Prospekts und dem Vertragsschluss lag (hier: 2,35 Jahre) oder der Interessent zwischenzeitlich von der Immobilie Abstand genommen hat und erst nach längerer Zeit (hier: 20 Monate) wieder Interesse gezeigt hat.
Ein vereinbarter Kundenschutz über Interessenten für Wohneinheiten erstreckt sich zudem nicht auf Interessenten für Gewerbeeinheiten.
LG Hamburg, 07.01.2019 - Az: 322 O 153/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.