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Prospektübergabe reicht nicht für Provisionsanspruch eines Nachweismaklers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Nachweismakler hat keinen Provisionsanspruch, wenn er ein Prospekt überreicht hat. Hierbei handelt es sich um eine unwesentlichen Maklerleistung. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass ein langer Zeitraum zwischen der Übergabe des Prospekts und dem Vertragsschluss lag (hier: 2,35 Jahre) oder der Interessent zwischenzeitlich von der Immobilie Abstand genommen hat und erst nach längerer Zeit (hier: 20 Monate) wieder Interesse gezeigt hat.

Ein vereinbarter Kundenschutz über Interessenten für Wohneinheiten erstreckt sich zudem nicht auf Interessenten für Gewerbeeinheiten.


LG Hamburg, 07.01.2019 - Az: 322 O 153/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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