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Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages im fremden Namen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wer Ansprüche aus einem mit dem Vertreter des Vertragspartners geschlossenen Vertrag geltend macht, ist für dessen Bevollmächtigung darlegungs- und ggf. beweisbelastet.
Die bloße Möglichkeit, der Erklärende könne bevollmächtigt sein, reicht hierfür nicht aus.
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