Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Anforderungen an einen konkludenten Maklervertragsabschluss

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

An einen konkludenten Abschluss eines Maklervertrages sind hohe Anforderungen zu stellen. So ist nicht allein in der Entgegennahme von Maklerdiensten ein konkludenter Vertragsschluss zu sehen. Vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Provisionsverlangens des Maklers für seine Tätigkeit und einer anschließenden Inanspruchnahme der Maklerleistungen durch den Kunden in Kenntnis dessen. Ein widerspruchsloses Inanspruchnehmen einer Maklerleistung nach Kenntnis vom Provisionsverlangen stellt eine konkludente Annahme dar.

Wenn der Makler einer Interessentin ein Exposé zusendet und diese ihrem Lebensgefährten von den Eckdaten des Objektes und dem Kaufpreis, nicht aber von dem Provisionsverlangen berichtet, kommt ein Maklervertrag mit dem Lebensgefährten nicht zustande, auch wenn er die Immobilie später erwirbt.

Auch aus den Besichtigungen des Objekts kann nicht auf ein ausdrückliches Provisionsverlangen geschlossen werden. Der Maklerkunde kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der Verkäufer die Maklerprovision bezahlt, insbesondere dann, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.


LG Hamburg, 30.11.2018 - Az: 316 O 81/16

ECLI:DE:LGHH:2018:1130.316O81.16.00

Nachfolgend: OLG Hamburg - Az: 8 U 22/19 (Berufung wurde zurückgenommen)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant