Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.869 Anfragen

Stiller Gesellschaftsvertrag: Auslegung hinsichtlich eines Entnahmerechts bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Regelung in einem stillen Gesellschaftsvertrag, nach der der Gesellschafter, wenn die stille Gesellschaft endet, berechtigt ist, sein Guthaben auf dem Kapitalkonto zu entnehmen, kann dahingehend auszulegen sein, dass dem stillen Gesellschafter damit ein Entnahmerecht zugesprochen wird, welches zum Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft fällig ist.

Die Bestimmung des § 235 HGB ist kein zwingendes Recht. Die Dispositionsfreiheit ermöglicht den Parteien des Gesellschaftsvertrags daher, für die Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses abweichende Regelungen zu treffen.


LG Hamburg, 08.08.2016 - Az: 325 O 52/16

ECLI:DE:LGHH:2016:0808.325O52.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant