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AnwaltOnline - Mietrecht September 2023

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht September 2023

ISSN: 1619-7143

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Vorkaufsrecht des Mieters: Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt

Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB, das besteht, wenn die vermieteten Wohnräume, an denen nach der Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet worden ist, an einen Dritten verkauft werden, kann nicht durch eine Kaufvertragsgestaltung umgangen werden, wonach sich der Vermieter und ...


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Kein Zugang einer um 22:30 Uhr eingeworfenen Kündigung trotz mündlicher Information am gleichen Tag!

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB), wobei die Wirksamkeit der Kündigungserklärung insbesondere deren Zugang voraussetzt (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).

Nach den gewöhnlichen Verhältnissen ist es dem Empfänger einer ...


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Geruchsbelästigung durchs Kochen kann zur Mietminderung berechtigen!

Ein Mieter kann zu einer Mietminderung berechtigt sein, wenn es zu einer Geruchsbelästigung im Schlafzimmer durch Kochgerüche kommt, die die Nachtruhe stören.

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Keine Videoüberwachung auf Privatgrundstücken bei Überwachungsdruck

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Weitere Urteile zum Mietrecht

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Das Thema des Monats

Wenn der Mieter die Behebung oder Besichtigung von Wohnungsmängeln verweigert ...

Vermieter stehen vor der Verantwortung, die Mietwohnung in einem angemessenen Zustand zu halten und auftretende Mängel zeitnah zu beheben, wenn es sich nicht um Bagatellschäden handelt.

Doch was passiert, wenn der Mieter die Behebung oder Besichtigung von Wohnungsmängeln verweigert?

Das Hausrecht liegt beim Mieter

Der Mieter hat für die gemietete Wohnung das Hausrecht - auch gegenüber dem Vermieter und von diesem beauftragten Handwerkern. Dies bedeutet zunächst, dass der Mieter deshalb durchaus in der Lage ist, die Beseitigung oder Besichtigung von Mängeln innerhalb der Mietwohnung im Grundsatz zu verweigern.

Sofern nicht Gefahr im Verzug ist, kann sich der Vermieter nicht darüber hinwegsetzen. Ein Verstoß seitens des Vermieters könnte den Mieter sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Vermieter hat Besichtigungs- und Beseitigungsrecht

Der Vermieter ist seinerseits dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige, die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann (LG Berlin, 15.10.2013 - Az: 63 S 626/12).

Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, so kann dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigten (AG Berlin-Pankow/Weißensee, 08.12.2016 - Az: 3 C 190/16).

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung von Mängeln bzw. deren Besichtigung ganz regelmäßig einen Zugang zur Wohnung voraussetzt.

Da der Vermieter also ein berechtigtes Interesse hat, wenn es um die Besichtigung oder Beseitigung eines Wohnungsmangels geht, darf der Mieter dieses Unterfangen nicht grundlos zu vereiteln. Insoweit unterliegt der Mieter einer Duldungs- und Mitwirkungspflicht.

Es muss hierbei aber auch auf die berechtigten Interessen des Mieters Rücksicht genommen werden.

Der Vermieter kann deshalb nur nach Anmeldung sowie nur an Wochentagen und während angemessener Zeiten hiervon Gebrauch machen. Lediglich dann, ...


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Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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