Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige (vorliegend: Heizungsausfall und Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche), die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.
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