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Angezeigte Mängel darf der Vermieter auch begutachten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige (vorliegend: Heizungsausfall und Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche), die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal