Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige (vorliegend: Heizungsausfall und Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche), die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Berlin, 15.10.2013 - Az: 63 S 626/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


