Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter wiederholt zahlreiche vermeintliche Mängel gerügt, dann aber dem Verwalter sowie einem in der Sache beauftragten Rechtsanwalt trotz erfolgter Abmahnung eine Mängelbesichtigung verweigert.
Denn der Mieter war der Ansicht, dass die Besichtung durch einen Fachhandwerker vorzunehmen sei.
Hier irrte der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt die vermeintlichen Mängel in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann er aber auch den Verwalter beauftragen.
Denn der Mieter war der Ansicht, dass die Besichtung durch einen Fachhandwerker vorzunehmen sei.
Hier irrte der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt die vermeintlichen Mängel in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann er aber auch den Verwalter beauftragen.
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