Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter wiederholt zahlreiche vermeintliche Mängel gerügt, dann aber dem Verwalter sowie einem in der Sache beauftragten Rechtsanwalt trotz erfolgter Abmahnung eine Mängelbesichtigung verweigert.
Denn der Mieter war der Ansicht, dass die Besichtung durch einen Fachhandwerker vorzunehmen sei.
Hier irrte der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt die vermeintlichen Mängel in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann er aber auch den Verwalter beauftragen.
Denn der Mieter war der Ansicht, dass die Besichtung durch einen Fachhandwerker vorzunehmen sei.
Hier irrte der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt die vermeintlichen Mängel in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann er aber auch den Verwalter beauftragen.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Berlin-Pankow/Weißensee, 08.12.2016 - Az: 3 C 190/16
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


