Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.061 Anfragen

Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist nicht Mietersache!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 23 Minuten

Ein Ehepaar hatte eine Gaststätte mit dazugehöriger Wirtswohnung gepachtet. Nachdem der befristete Pachtvertrag abgelaufen war, erklärte sich der Verpächter dazu bereit, die Pächter dort wohnen zu lassen, „solange sie keine andere Bleibe hätten“.

Als das Ehepaar nach eineinhalb Jahren immer noch nicht ausgezogen war, verlangte der Verpächter die Räumung und erhob schließlich Räumungsklage. Die Pächter beriefen sich auf die Zusage des Verpächters.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Verpächter eine angemessene Räumungsfrist gewährt, die aber nach eineinhalb Jahren zweifelsfrei verstrichen war. Keinesfalls stellten die Erklärungen eine bindende Vereinbarung dar, die den Verpächter nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ohne zeitliche Begrenzung an einer Räumung hinderten.

Pächter und Mieter sollten sich also nicht auf Dauer auf derartige Zusagen verlassen.

Im Zusammenhang mit der Klage wurde weiterhin festgestellt, dass eine Vertragsklausel, die das Abschleifen und Versiegeln des Parketts dem Wohnraummieter auferlegt, wegen unangemessener Benachteiligung und unabhängig von der vereinbarten Ausführungsfrist gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist.

Weiterhin sind Kratzer und Schmarren im Parkett des Eingangsbereich einer Wohnung grundsätzlich vertragsimannent und als vertragsgemäße Abnutzung zu behandeln.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - Az: I-10 U 46/03

ECLI:DE:OLGD:2003:1016.I10U46.03.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant