Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.987 Anfragen

Mietaufhebungsvertrag

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mietaufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Mietverhältnisses. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch Mietereigentum vom Vermieter erworben. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag formlos, also mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln geschlossen werden.

Von einer solchen Art des Vertragsschluss ist aber abzuraten, da es hierbei zu leicht zu Missverständnissen und Streit kommt. Im Streitfall stellen die Gerichte zum Schutz der Mieter höhere Anforderungen an einen Mietaufhebungsvertrag. So kann nicht aus jeder - möglicherweise unbedachten - Handlung des Mieters gleich auf einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden. Daher ist nicht von einem Mietaufhebungsvertrag auszugehen, wenn vor Ende der Mietzeit ausgezogen wird und dies dem Vermieter durch Zusendung der Wohnungsschlüssel mitteilt wird.

Enthält der Mietaufhebungsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen, so bleibt der ursprüngliche Mietvertrag wirksam. Daher sollte insbesondere eine Erledigungsklausel nur nach sorgfältiger Überprüfung aller denkbaren Ansprüche aufgenommen werden.

Zu beachten ist, dass für den Fall das die vorzeitige Rückgabe gegen Zahlung einer Abfindung an Mieter als alleinige Vereinbarung des Mietaufhebungsvertrages die Rückgabe der Wohnung regelmäßig ohne weitere Schönheitsreparaturen beinhaltet.

Hinweis: Handelt der Vermieter geschäftsmäßig und wurde der Vertrag in der Wohnung des Mieters geschlossen, so kann der Mieter den Vertrag binnen zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst, nachdem der Mieter über sein Widerrufsrecht vom Vermieter informiert wurde.

Muster für einen Mietaufhebungsvertrag
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 23.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Grundsätzlich ist ein Mietaufhebungsvertrag formlos, also auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln, möglich. Aufgrund der hohen Streitgefahr und der strengen Anforderungen der Gerichte zum Schutz der Mieter ist davon jedoch dringend abzuraten.
Nein. Die Gerichte stellen zum Schutz der Mieter hohe Anforderungen an einen Mietaufhebungsvertrag. Ein bloßer vorzeitiger Auszug sowie die Zusendung der Schlüssel allein reichen in der Regel nicht aus, um einen Mietaufhebungsvertrag zu begründen.
Wenn der Vertrag keine anderslautenden Vereinbarungen enthält, bleibt der ursprüngliche Mietvertrag wirksam. Eine Erledigungsklausel sollte daher erst nach sorgfältiger Prüfung aller potenziellen Ansprüche aufgenommen werden.
Ja, wenn der Vermieter geschäftsmäßig handelt und der Vertrag in der Wohnung des Mieters geschlossen wurde, kann der Mieter diesen binnen zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst nach ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht.
Alexandra KlimatosMartin BeckerPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant