Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (Bestätigung von BGH, 18.03.2015 - Az: VIII ZR 242/13).
Eine Quotenabgeltungsklausel kann jedoch grundsätzlich individualvertraglich wirksam zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden (vgl. bereits BGH, 16.06.2010 - Az: VIII ZR 280/09). Die Bestimmung des § 556 Abs. 4 BGB steht dem nicht entgegen.
BGH, 06.03.2024 - Az: VIII ZR 79/22
ECLI:DE:BGH:2024:060324UVIIIZR79.22.0
Vorgehend: LG Berlin, 15.03.2022 - Az: 67 S 240/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.